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VGH Hessen, 21.10.2015 - 10 D 754/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 09.03.2015 - 1 K 1311/14
- VGH Hessen, 21.10.2015 - 10 D 754/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2008 - 2 S 1431/08
VwVfG BW gilt - auch - nicht für den Bereich des Gebühreneinzugs des Südwestfunks
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2015 - 10 D 754/15
Nach anderer Ansicht soll eine solche Einschränkung mit der die Landesrundfunkanstalt betreffenden Ausschlussnorm nicht vereinbar sein (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 2 S 1431/08-, ESVGH 59, 23, Rn. 5 juris-Ausdruck). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2015 - 4 M 103/15
Zur Bekanntgabe, Bestimmtheit und Vollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2015 - 10 D 754/15
So wird in der Rechtsprechung zu vergleichbaren Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen anderer Bundesländer teilweise die Ansicht vertreten, die einschlägige Ausschlussregelung betreffe nur die journalistische Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt und schließe eine Anwendbarkeit der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (des jeweiligen Landes) auf die Tätigkeit der Beitrags- oder -gebührenerhebung nicht aus (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2015 - 4 M 103/15 -, juris-Ausdruck, Rn. 5; Sächs. OVG…, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 -, juris-Ausdruck, Rn. 11 ff.). - OVG Sachsen, 16.07.2012 - 3 A 663/10
Zur Frage der Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des …
Auszug aus VGH Hessen, 21.10.2015 - 10 D 754/15
So wird in der Rechtsprechung zu vergleichbaren Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen anderer Bundesländer teilweise die Ansicht vertreten, die einschlägige Ausschlussregelung betreffe nur die journalistische Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt und schließe eine Anwendbarkeit der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (des jeweiligen Landes) auf die Tätigkeit der Beitrags- oder -gebührenerhebung nicht aus (so OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 11. August 2015 - 4 M 103/15 -, juris-Ausdruck, Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 -, juris-Ausdruck, Rn. 11 ff.).
- VGH Hessen, 05.01.2016 - 10 B 2411/15
Vollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden
Auch der Senat hat bereits die Auffassung vertreten, in dem Fall, dass einem Beteiligten nach seinem eigenen Vortrag bestimmte Schriftstücke zugegangen sind, etwa weil er durch Rechtsmittel oder auf sonstige Weise darauf reagiert hat, reiche ein schlichtes Bestreiten des Zugangs anderer Schriftstücke nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2015 - 10 D 754/15 -, n.v.; so auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 5 L 702/15.WI -, Juris-Ausdruck). - VGH Bayern, 23.05.2019 - 7 BV 18.1992
Zweckbestimmung einer Raumeinheit
So spricht die längerfristige, über einen Zeitraum von 6 Monaten hinausgehende Nutzung einer Ferienwohnung eher für eine Änderung der Zweckbestimmung als der gleich lange Aufenthalt in einem Hotel (vgl. zur längerfristigen Nutzung einer Ferienwohnung HessVGH, B.v. 21.10.2015 - 10 D 754/15 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 11 N 78.15
Privates und nicht privates Beitragskonto für dieselbe Wohnung
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide selbst ist somit die Frage, ob und in welchen Umfang Zahlungen bereits tatsächlich erfolgt sind, unerheblich (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 10 D 754/15 -, bei juris, Rz. 6). - VG Oldenburg, 14.04.2020 - 15 A 4353/18
Zum Wegfall der Zweckbestimmung der vorübergehenden Unterbringung in …
So spricht die längerfristige, über einen Zeitraum von 6 Monaten hinausgehende Nutzung einer Ferienwohnung eher für eine Änderung der Zweckbestimmung als der gleich lange Aufenthalt in einem Hotel (vgl. zur längerfristigen Nutzung einer Ferienwohnung HessVGH, B.v. 21.10.2015 - 10 D 754/15 - juris).